EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 8, § 20 Abs 2
Bei Bezug einer steuerfreien Auslandsverwendungszulage stehen Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten nur zu, wenn der Aufwand den Grundbetrag der steuerfreien Auslandsverwendungszulage übersteigt.