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BFG: Keine Entdeckung der Tat iSd § 29 Abs 3 FinStrG, solange noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind

FinanzstrafrechtJudikaturAlexander Stieglitz , Michael GleissZSS 2021, 112 Heft 2 v. 21.7.2021

Deskriptoren: Selbstanzeige; Rechtzeitigkeit; Tatentdeckung; Deutungsmöglichkeiten.

Normen: § 29 FinStrG

Wenn ein Finanzvergehen entdeckt ist, kommt einer erstatteten Selbstanzeige gem § 29 Abs 3 lit b FinStrG keine strafbefreiende Wirkung zu („Sperrwirkung“). Fraglich ist, wann von einer Entdeckung der Tat auszugehen ist. Aktueller Rsp des BFG zufolge ist ein Finanzvergehen noch nicht entdeckt, wenn hinsichtlich des Sachverhalts noch andere Deutungsmöglichkeiten offen stehen.

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