Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren dient der Sicherung einer Beweisführung vor der eigentlichen Beweisaufnahme, wenn sonst zu befürchten wäre, dass das Beweismittel verloren gehen oder die Benützung desselben erschwert werden könnte.
Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren dient der Sicherung einer Beweisführung vor der eigentlichen Beweisaufnahme, wenn sonst zu befürchten wäre, dass das Beweismittel verloren gehen oder die Benützung desselben erschwert werden könnte.
