IrreführungsRL: Art 2a , 6 Österreichisches Lebensmittelbuch: Kap B 32 UWG: §§ 1 , 2 , 7 Abs 1
1. Der Begriff „Frischmilch“ ist nicht bloß in einem zeitlichen Sinn zu verstehen, sondern er bezieht sich auch auf die Eigenschaften der damit bezeichneten Milch.