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Kennzeichenmäßiger Gebrauch durch E-Mail-Adresse

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/21RdW 2003, 19 Heft 1 v. 15.1.2003

MSchG: § 10a Z 2 MSchG

Internetadressen besitzen als Adressen von Websites oder E-Mails eine kennzeichnende Funktion. Ganz abgesehen davon, dass § 10a MSchG keine vollständige Aufzählung der möglichen Arten der Benützung eines Zeichens enthält, kann das Zur-Verfügung-Stellen einer Domain als E-Mail-Adresse für Kunden der kennzeichenmäßigen Benutzung nach dessen Z 2 unterstellt werden.

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