§ 15 Abs 1 GebG und § 15 Abs 2 GebG
Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern, Homepage des BMF 29. 3. 2006
Ein Unternehmer bietet Baumaschinen zur Miete an. Der beworbene Kunde unterfertigt ein schriftliches Angebot, in dem er die Anmietung einer Baumaschine anbietet. In diesem Anbot sind sämtliche wesentliche Details, wie Mietdauer, Mietpreis, Liefertermin etc enthalten. Die Annahme kann laut Anbot entweder durch ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung oder durch konkludente Übergabe des Mietgegenstandes erfolgen.

