1. Der in § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG angesprochene (bis 1996 steuerwirksame) Firmenwert ist objektbezogen mit dem übertragenen Betrieb verbunden, weshalb er im Jahr der Veräußerung dieses Betriebes gewinnmindernd zu berücksichtigen ist.
1. Der in § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG angesprochene (bis 1996 steuerwirksame) Firmenwert ist objektbezogen mit dem übertragenen Betrieb verbunden, weshalb er im Jahr der Veräußerung dieses Betriebes gewinnmindernd zu berücksichtigen ist.