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Betriebsübung bei neu eintretenden Arbeitnehmern

ArbeitsrechtARD 4871/20/97 Heft 4871 v. 19.9.1997

( ABGB § 863, AVRAG § 2, AngG § 6 ) Die Voraussetzungen für durch Betriebsübung bestehende Rechtsansprüche, die für neu eintretende Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten für diese auch dann, wenn sie ihnen nicht bekannt gegeben wurden.

OGH 8 Ob A 145/97z v. 10.07.1997

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