( AVRAG § 3 Abs 1 ) Übernimmt der neue Pächter eines Betriebsareals neben dem Areal auch Arbeitnehmer des alten Pächters sowie dessen Kundenliste, Know-how und Goodwill, ist von einem Betriebsübergang auch dann auszugehen, wenn zwischen Alt- und Neupächter keine vertragliche Beziehung besteht.
OGH 9 Ob A 193/98t v. 07.10.1998