Die Vornahme von nach außen gerichteten Handlungen einzelner BR-Mitglieder wirft häufig rechtliche Probleme auf, da die Frage, ob das betreffende Mitglied für das Kollegialorgan tätig ist, für das Gegenüber mitunter unklar ist. Dies gilt insb für Arbeitnehmer des Betriebes, die von einem bestimmten BR-Mitglied kontaktiert werden. Vor allem beim Auftreten etwaiger Haftungs- oder Kostentragungsfragen kann dieser Umstand aber äußerst relevant sein. Hier wird dieser Themenkomplex am Beispiel von rechtlichen Beratungen näher beleuchtet.

