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Der Sturz im Stiegenhaus - ein Arbeitsunfall?

ArbeitsrechtPatricia WolfRdW 2026/375RdW 2026, 474 Heft 7 v. 13.7.2026

Der OGH geht in der neuesten Entscheidung1110 ObS 11/26d siehe dazu auch die bearbeitete Entscheidung in RdW 2026/380, 483 (in diesem Heft). davon aus, dass Unfälle im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses auf dem Weg zur Arbeit keine Arbeitsunfälle sind. Die Frage, wann tatsächlich der geschützte Weg beim Dienstunfall beginnt, ist nicht leicht zu beantworten, weil die Abgrenzung unklar ist und die höchstgerichtliche Judikatur des VwGH und des OGH divergent ist. Welche Lösung könnte sachgerecht sein?

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