Der OGH geht in der neuesten Entscheidung1 davon aus, dass Unfälle im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses auf dem Weg zur Arbeit keine Arbeitsunfälle sind. Die Frage, wann tatsächlich der geschützte Weg beim Dienstunfall beginnt, ist nicht leicht zu beantworten, weil die Abgrenzung unklar ist und die höchstgerichtliche Judikatur des VwGH und des OGH divergent ist. Welche Lösung könnte sachgerecht sein?

