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Betriebspensionsvalorisierung durch nachfolgenden Kollektivvertrag

ArbeitsrechtARD 5066/1/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( ArbVG § 2 Abs 2 Z 3, § 3 Abs 1 ) Die Valorisierung einer Betriebspension kann auch dann (maßvoll) durch einen Kollektivvertrag nach Eintritt von Arbeitnehmern in den Ruhestand geändert werden, wenn diese zuvor durch eine Betriebsvereinbarung günstiger geregelt war.

OGH 9 Ob A 14/99w v. 16.06.1999

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