1. Vorbemerkung
Seit 1. 7. 1993 bringen die §§ 3 bis 5 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG - BGBl 459) den ex lege-Eintritt des Übernehmers in bestehende Arbeitsverhältnisse bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen.
Die damit vollzogene Rechtsanpassung an die EG-Richtlinie 77/187 (Runggaldier RdW 1992, 375) ergibt auch erheblichen praktischen Anpassungsbedarf (zB schon Schima RdW 1993, 216).