In den letzten Jahren wurden häufig die bei einem Rechtsträger zusammengefaßten Unternehmensfunktionen auf mehrere selbständige Rechtsträger ohne Änderung der „wirtschaftlichen“ Eigentumsverhältnisse aufgeteilt („Betriebsaufspaltung“).
In den letzten Jahren wurden häufig die bei einem Rechtsträger zusammengefaßten Unternehmensfunktionen auf mehrere selbständige Rechtsträger ohne Änderung der „wirtschaftlichen“ Eigentumsverhältnisse aufgeteilt („Betriebsaufspaltung“).