Die Betriebsausgabenpauschale iHv 12 % der Umsätze (§ 17 Abs 1 EStG) stößt
auf verfassungsrechtliche Bedenken und dürfteauch rechtspolitisch nicht vertretbar sein.Die Betriebsausgabenpauschale iHv 12 % der Umsätze (§ 17 Abs 1 EStG) stößt
auf verfassungsrechtliche Bedenken und dürfteauch rechtspolitisch nicht vertretbar sein.