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Betriebsausgabenpauschale bei Pflegetätigkeit (häusliche Pflegetätigkeit, nebenberufliche Pflege, Pflegetätigkeit für ein Pflegedienstunternehmen)

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/715RdW 2001, 709 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 4 Abs 4 EStG

Gem Rz 1616 EStR 2000 können die Betriebsausgaben aus einer häuslichen Pflegetätigkeit in Anlehnung an die Regelung für Tagesmütter ohne Nachweis mit 70 % der Einnahmen, maximal 8.400 S pro Monat der Pflegetätigkeit, geschätzt werden. Die Anzahl der betreuten Personen ist für die Inanspruchnahme der Schätzung unmaßgeblich. Erfolgt gleichzeitig eine nichtselbstständige Pflegetätigkeit, ist ein pauschaler Betriebsausgabenabzug nicht möglich.

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