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Aufwendungen für Mediation als Fortbildungskosten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/714RdW 2001, 708 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 4 Abs 1 Z 7 EStG, § 16 Abs 1 Z 10 EStG

1. Der Abgabepflichtige ist Jurist und beim NÖ Verein für Sachwalterschaft angestellt. Ab Herbst 1999 absolviert er beim Verein für Psychosoziale und Psychotherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildung in seiner Freizeit das „Curriculum Mediation“. Teilnahmevoraussetzungen sind ua eine abgeschlossene psychosoziale Ausbildung, Wirtschaftsausbildung, juristische Ausbildung oder medizinisch-psychologische Ausbildung. Die Bildungsmaßnahme dauert drei Semester. Dabei werden Fähigkeiten vermittelt, um in Familie, Gruppe oder Team mediatorisch tätig sein zu können. Die Kosten für das Jahr 2000 beliefen sich auf insgesamt ca 90.000 S (zur Gänze vom Antragsteller zu tragen). Am Ende des Curriculums wird ein Zertifikat über die Absolvierung ausgestellt. Die Geltendmachung als Werbungskosten hat der Steuerpflichtige damit begründet, dass er als Sachwalter und Jurist mit Menschen in Konfliktsituationen zu tun hat und daher die Fähigkeit der Vermittlung wesentlich für eine erfolgreiche Berufsausübung sei. Stellen die Ausgaben für das Curriculum Mediation Werbungskosten dar?

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