(BPGG § 4, EinstV § 4) Betreuungsgespräche, mit denen ein Pflegebedürftiger zu notwendigen Verrichtungen angehalten wird, sind nicht dem pauschalen Pflegebedarf bei diesen notwendigen Verrichtungen gleichzusetzen.
OGH 10 Ob S 91/95 v. 22.08.1995
(BPGG § 4, EinstV § 4) Betreuungsgespräche, mit denen ein Pflegebedürftiger zu notwendigen Verrichtungen angehalten wird, sind nicht dem pauschalen Pflegebedarf bei diesen notwendigen Verrichtungen gleichzusetzen.
OGH 10 Ob S 91/95 v. 22.08.1995