(ASVG § 175 Abs. 5) Eine tätliche Auseinandersetzung mit Verletzungsfolgen zwischen Schülern während des Übernachtens auf einer Schulveranstaltung (Schikurs) steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bundessozialgericht/BRD 2 RU 44/94 v. 05.10.1995. (Betriebs-Berater 1996/382, Heft 7)