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ASVG § 175 Abs. 5

SozialversicherungARD 4728/35/96 Heft 4728 v. 12.3.1996

(ASVG § 175 Abs. 5) Eine tätliche Auseinandersetzung mit Verletzungsfolgen zwischen Schülern während des Übernachtens auf einer Schulveranstaltung (Schikurs) steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bundessozialgericht/BRD 2 RU 44/94 v. 05.10.1995. (Betriebs-Berater 1996/382, Heft 7)

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