(Aubauer/Neumann, taxlex 8/2007, S. 391)
Das Hausbetreuungsgesetz und die Änderung der Gewerbeordnung sind ab 1. 7. 2007 die Rechtsgrundlage für eine legale 24-Stunden-Betreuung. Diese kann selbständig und unselbständig ausgeübt werden. Gleichzeitig wurde die Pflegeamnestie bis 31. 12. 2007 verlängert und mit der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung geschaffen.