§ 7 VStG
Eine Strafbarkeit als Bestimmungstäter im Sinn von § 7 VStG kommt nur bei Vorsatz in Betracht. Der bedingte Vorsatz muss sich schon dem Wortlaut des § 7 VStG nach auf die Tätereigenschaft des unmittelbar Handelnden beziehen.
VwGH, 22.07.2025, Ra 2024/02/0211

