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Besteuerung von Sterbegeldern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4876/14/97 Heft 4876 v. 7.10.1997

( EStG § 22 Z 4, § 25 Abs 1 Z 3 ) Sterbegelder aus der Sterbekasse einer Rechtsanwaltskammer sind auch dann Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn der Empfänger nie selbständig gearbeitet hat.

VwGH 93/14/0117 v. 29.07.1997

Bezüge und Vorteile aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sind, soweit sie nicht unter § 25 EStG 1988 fallen, gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Eine gleichlautende Regelung enthielt bereits § 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972.

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