LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Ein Kollektivvertrag enthält folgende Regelung zur Auszahlung von Sterbegeld:
„Das Sterbegeld ist zur Deckung der Bestattungskosten und etwaiger Krankheits- und Pflegekosten sowie zur Überbrückung wirtschaftlicher Erschwernisse bestimmt.