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Bestandskraft einer rechtswidrigen Ausschreibung

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2006/344RdW 2006, 343 Heft 6a v. 14.6.2006

§ 8 Abs 2 Z 2 Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz

§ 321 BVergG 2006

Eine Ausschreibung wird - selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte - mangels rechtzeitiger Anfechtung nicht mehr bekämpfbar (bestandsfest).

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