( § 16 Abs 1, § 34 EStG ) Aufwendungen eines Lehrers in Zusammenhang mit der Operation seiner Gaumen-Kieferspalte zur Beseitigung einer Sprechbehinderung sind auch dann nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn die Operation für die Weiterausübung seiner unterrichtenden Tätigkeit unumgänglich nötig gewesen ist.
VwGH 21.12.1999, 96/14/0123