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Beschlussfassung des Betriebsrats

Basis-WissenARD 6342/5/2013 Heft 6342 v. 2.8.2013

ARD-Redaktion

Beschlussfähigkeit und notwendige Mehrheiten

Der Betriebsrat ist gemäß § 68 ArbVG beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; dabei ist von der tatsächlichen Anzahl der BR-Mitglieder auszugehen und nicht von der gesetzlich vorgesehenen Anzahl (selbstverständlich muss der BR aber noch funktionsfähig sein, vgl dazu § 62 Z 2 ArbVG). Die Beschlussfähigkeit muss im Zeitpunkt des Abstimmung gegeben sein.

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