BAO § 293
VwGH 20. 5. 2010, 2008/15/0280
Eine auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit iSd § 293 BAO kann auch eine auf einem Eingabebogen bei einer falschen Kennziffer erfolgte Eintragung sein (vgl Ritz, BAO3, § 293 Tz 7). Konnte die belangte Behörde in freier Beweiswürdigung aufgrund der Aktenlage, insbesondere der Eingabemodalitäten und der Begründung der Bescheide des Finanzamts, die Feststellung treffen, dass der Bescheidwille des Finanzamts auf Erfassung der gesamten Bezüge des StPfl gerichtet und eine Berücksichtigung der auf die Sonderzahlungen entfallenden Sozialversicherungsbeträge bei den laufenden Bezügen nicht beabsichtigt war, sind in diesem Zusammenhang unterlaufene Eingabefehler (wodurch die auf die Sonderzahlungen entfallenden Sozialversicherungsbeiträge statt von den mit einem fixen Steuersatz zu versteuernden Sonderzahlungen von den nach dem Einkommensteuertarif zu besteuernden laufenden Bezügen abgezogen wurden) iSd § 293 BAO berichtigungsfähig.