Mit BGBl I 2017/128 wurde die Finanzierung der Ausgaben für Beihilfen und Maßnahmen im Rahmen der "Beschäftigungsaktion 20.000" (siehe dazu das neue Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 in ARD 6535/5/2017) zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen für über 50-jährige Langzeitbeschäftigungslose im AMPFG gesetzlich verankert. Zur Finanzierung werden zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der "Beschäftigungsaktion 20.000" aktiviert werden). Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die "Beschäftigungsaktion 20.000" fortgesetzt und werden weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der "Beschäftigungsaktion 20.000" erfolgt durch das Arbeitsmarktservice.