( ASVG § 255 Abs 2 ) Auch bei einer mehrere Berufe berührenden Mischtätigkeit eines Versicherten (hier: Verkäufer in einer Fleischerei) ist es für die Qualifikation als angelernte Tätigkeit erforderlich, dass er über alle wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die von einem Absolventen der in Betracht kommenden Lehrberufe (Fleischer, Koch, Verkäufer) üblicherweise erwartet werden können.
OGH 10 Ob S 103/99s v. 01.06.1999