§ 255 Abs 2 ASVG - Fehlt einem überwiegend als LKW-Fahrer im Möbeltransport tätig gewesenen Versicherten in den Bereichen Fahrzeugtechnik und Kenntnis der einschlägigen Vorschriften (über Arbeits- und Einsatzzeiten im grenzüberschreitenden Verkehr usw) teilweise das in der Berufspraxis erforderliche Grundwissen und verfügt er auch nicht über die auf dem Gebiet des Gefahrenguttransportes in der Berufspraxis erforderlichen Grundkenntnisse, hat er keinen Berufsschutz als angelernter Berufskraftfahrer erworben.