Das BMJ hat vor Kurzem den Entwurf für das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BRÄG 2010) zur Begutachtung versendet (89/ME 24. GP). Im Anwaltsrecht sieht der Entwurf insb die Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft (auch in Bezug auf die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung) und die Ermöglichung der Briefwahl bzw Briefabstimmung in den Rechtsanwaltskammern vor. Weiters soll die Aufsicht bei Treuhandschaften - in Reaktion auf die Aufhebung einiger Bestimmungen durch den VfGH mit 31. 12. 2009 (G 15/08, V 304, 305/08 = Zak 2009/19, 22) - neu geregelt werden. Im Berufsrecht der Notare ist ua die Neugestaltung des Ordnungsstrafverfahrens nach der NO geplant. Das BRÄG 2010 soll größtenteils mit 1. 1. 2010 in Kraft treten.