Der Beitrag behandelt die einschlägigen Neuregelungen des FamRÄG 2009 (§ 82 Abs 2, § 87 Abs 1 und § 97 EheG) und die durch sie hervorgerufenen Auslegungsschwierigkeiten.
Der Beitrag behandelt die einschlägigen Neuregelungen des FamRÄG 2009 (§ 82 Abs 2, § 87 Abs 1 und § 97 EheG) und die durch sie hervorgerufenen Auslegungsschwierigkeiten.