Verordnung des BMWA über die Vereinheitlichung der Verhältniszahlen für die nach dem BAG eingerichteten Lehrberufe (Verhältniszahlen-Verordnung). Mit dieser Verordnung werden ab 1. 6. 2005 die zahlenmäßigen Verhältnisse zwischen Lehrlingen und fachlich einschlägig ausgebildeten Personen im Betrieb sowie zwischen Lehrlingen und Ausbildnern im Wesentlichen gleich wie in § 8 BAG für den Großteil der Lehrberufe festgelegt, für die im Zeitpunkt der entsprechenden Neufassung des § 8 BAG durch BGBl II 2003/79 in den jeweiligen Ausbildungsvorschriften bereits eigene Verhältniszahlenregelungen bestanden und für die daher § 8 BAG nicht zur Anwendung kam.