( § 19d Abs 4 AZG ) Mehrarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist bei der Bemessung der Betriebspension ebenso zu berücksichtigen wie bei Prämien.
ASG Wien 23.10.2000, 20 Cga 88/00g, rk.
Berechnung der Sonderzahlungen von Teilzeitbeschäftigten
( § 19d Abs 4 AZG ) Mehrarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist bei der Bemessung der Betriebspension ebenso zu berücksichtigen wie bei Prämien.
ASG Wien 23.10.2000, 20 Cga 88/00g, rk.
Berechnung der Sonderzahlungen von Teilzeitbeschäftigten