§ 255 Abs 2 ASVG - Für die Frage des Berufsschutzes eines Versicherten iSd § 255 Abs 2 ASVG sind in einem anderen EU-Mitliedstaat (hier: in Deutschland) erworbene Versicherungszeiten auch hinsichtlich der beruflichen Qualifikation so zu beurteilen wie in Österreich zurückgelegte Versicherungszeiten. Ob somit ein angelernter Beruf vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob die im Ausland verrichtete Tätigkeit nach ihrem Inhalt und den hiefür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten einem österreichischen Lehrberuf gleichzuhalten ist.