Von § 4 Abs 11 EStG 1988 sind lediglich Stiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz erfasst. Bei Leistung von Beiträgen einer österreichischen GmbH an eine schweizerische Privatstiftung kommt § 26 Z 7 EStG 1988 nicht zur Anwendung
BMF , 07. März 2002