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Beitragsgruppenschema 2002

ARD 5268/14/2001 Heft 5268 v. 7.12.2001

Information des HVSVT 26.11.2001

Das ab 1. 1. 2002 gültige Beitragsgruppenschema wird in 2 Punkten abgeändert. Die bisher vorgesehene Beitragsgruppe N21e (R21r und S21r) für Rechtsanwaltsanwärter, wenn diese nicht dem Angestelltengesetz unterstellt wurden und für die der Beitragssatz in der Krankenversicherung 7,6% beträgt, wurde ersatzlos gestrichen, da diese Personengruppe jedenfalls dem Angestelltengesetz unterliegt.

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