OÖ GKK, DG-InfoNr 147/1999, Dezember 1999
Dienstgeber, die die Beiträge als so genannte Selbstverrechner mit der Kasse abrechnen, müssen die Jahresbeitragsgrundlagen ihrer Beschäftigten aus 1999 bis längstens Ende Februar des kommenden Jahres an die Kasse senden.