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Beitragsgrundlagennachweise von Selbstverrechnern

SozialversicherungARD 5085/9/99 Heft 5085 v. 21.12.1999

OÖ GKK, DG-InfoNr 147/1999, Dezember 1999

Dienstgeber, die die Beiträge als so genannte Selbstverrechner mit der Kasse abrechnen, müssen die Jahresbeitragsgrundlagen ihrer Beschäftigten aus 1999 bis längstens Ende Februar des kommenden Jahres an die Kasse senden.

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