( AMPFG § 5a ) Wird das Dienstverhältnis eines älteren Dienstnehmers wegen saisonaler Beschäftigungsschwankungen am Ende der Saison aufgelöst, wobei der Dienstnehmer aber auch eine Wiedereinstellungszusage erhält, kann bei Begründung eines neuen Dienstverhältnisses mit diesem Dienstnehmer am Beginn der nächsten Saison der Bonus (Verminderung des Dienstgeberanteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag) nicht in Anspruch genommen werden.