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BEinstG § 8 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4770/43/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Kann ein behinderter Buchhalter mit Buchhaltungsarbeiten nicht mehr betraut werden, ist eine Kündigung dennoch ausgeschlossen, wenn er vom Arbeitgeber im Telefonmarketing eingesetzt werden könnte. BK beim BMAS 42.024/76-6a/93 v. 04.11.1993.

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