(BEinstG § 8 Abs 2) Eine lange Krankheit mit nicht absehbarem Ende kann die Kündigung eines Behinderten rechtfertigen.
BK beim BMAS 42.024/25-6a/93 v. 28.01.1993
Bei extrem langer Krankenstandsdauer leistet ein Beschäftigungsverhältnis keinen nennenswerten Beitrag mehr zur sozialen Sicherung eines Behinderten.