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Behaltefrist für prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/103StInfo 2006, 147 Heft 10 v. 20.6.2006

§ 108e Abs 1 EStG und § 108e Abs 2 EStG

Als Voraussetzung für die Investitionszuwachsprämie müssen die Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum dem Unternehmen als Anlagevermögen dienen sowie einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet bzw - im Falle der entgeltlichen Überlassung - nicht überwiegend im Ausland eingesetzt sein.

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