( BDG § 38, § 43, § 45 ) Das Eingehen eines Verhältnisses mit einer Mitarbeiterin und die dadurch bewirkte Erschütterung des Autoritätsverhältnisses rechtfertigen ohne Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte die Versetzung eines Beamten. VfGH B-2450/95 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)