( AlVG § 1 ) Die Einbeziehung von unkündbaren Dienstnehmern öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen, entspricht dem Prinzip der Riskengemeinschaft und ist nicht verfassungswidrig. Das Vertrauen auf einen unveränderten Fortbestand einer gegebenen Rechtslage genießt keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz.
VfGH B-1205/96 v. 12.06.1997