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Bauwesenversicherung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/103bbl 2000, 163 Heft 4 v. 15.8.2000

Art 13 ABBV

Gewährleistungsmängel sind nicht Gegenstand der Bauwesenversicherung. Nur solche Schäden, die über den Aufwand zur nachträglichen Beseitigung des Leistungsmangels hinausgehen, hat der Versicherer zu tragen.

OGH 16. 2. 2000, 9 Ob 28/00h

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