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Änderung von Einheitspreisen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/104bbl 2000, 163 Heft 4 v. 15.8.2000

Pkt 2.9. und 2.23.6. ÖNorm B 2110

Die 20% Klausel ist nicht geeignet, eine schon mit Vertragsabschluss bestehende Ungleichwertigkeit des Leistungsaustausches nachträglich zu korrigieren.

OGH 22. 2. 2000, 2 Ob 336/98w

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