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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Sachverhaltsänderungen; verwaltungsgerichtliches Verfahren

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/209bbl 2019, 233 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995

Im Rechtsmittelverfahren ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich.

Die Herstellung eines Zustandes, der dem erlassenen baupolizeilichen Beseitigungsauftrag entspricht (hier: Entfernung von Paneelwänden), ist aber keine vom LVwG zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes.

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