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Glasfassade; Lichtschutz; Auflagen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/210bbl 2019, 234 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 29 Abs 5 stmk BauG 1995

Die Vorschreibung von Auflagen zum Zweck des Lichtschutzes (hier: wegen der Blendwirkung einer Glasfassade) muss sich nicht auf bauliche Maßnahmen beschränken, sondern kann auch Pflanzungen umfassen.

VwGH, 01.08.2019, Ra 2019/06/0130

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