§ 17, § 22, § 23 EStG - Die Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs 1 EStG ist Steuerpflichtigen im Falle der Betriebseröffnung - entgegen Rz 4103 iVm Rz 4262 EStR 2000 - auch dann zu gewähren, wenn sie (bereits) im ersten Jahr ihrer Tätigkeit iSd § 22 oder § 23 EStG einen € 220.000,- übersteigenden Umsatz erzielen.
VwGH 25. 10. 2011, 2008/15/0200

