( BAO § 93 Abs 3 ) Der Hinweis der Finanzbehörde auf die fach- und warenkundlichen Kompetenzen eines Sachverständigen ist keine Begründung für die Widerlegung eines konkreten und substantiierten Vorbringens des Abgabepflichtigen. VwGH 98/16/0146 v. 29.10.1998. (Bescheid aufgehoben)